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AfA — Absetzung für Abnutzung

Die AfA ist die steuerliche Möglichkeit, den Wertverlust eines Gebäudes über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Sie reduziert dein zu versteuerndes Einkommen — und damit deine Steuerlast.

Wie wird die AfA berechnet?

Bei vermieteten Wohnimmobilien gilt typisch die Linear-AfA von 2% p.a. — bezogen auf den Gebäudewert (nicht den Grundstückswert!). Faustregel: ca. 80% des Kaufpreises ist Gebäudewert, 20% Grundstück.

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis: 250.000€
  • Gebäudewert (80%): 200.000€
  • AfA pro Jahr (2%): 4.000€
  • Steuerersparnis bei 35% Steuersatz: 1.400€/Jahr = 117€/Monat

Sonder-AfA bei Denkmalschutz

Bei denkmalgeschützten Sanierungen kommt die Denkmal-AfA hinzu (§ 7i EStG):

  • → Jahre 1-8: 9% pro Jahr auf den Sanierungsanteil
  • → Jahre 9-12: 7% pro Jahr
  • → Insgesamt 100% des Sanierungsanteils in 12 Jahren steuerlich abgeschrieben
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