AfA — Absetzung für Abnutzung
Die AfA ist die steuerliche Möglichkeit, den Wertverlust eines Gebäudes über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Sie reduziert dein zu versteuerndes Einkommen — und damit deine Steuerlast.
Wie wird die AfA berechnet?
Bei vermieteten Wohnimmobilien gilt typisch die Linear-AfA von 2% p.a. — bezogen auf den Gebäudewert (nicht den Grundstückswert!). Faustregel: ca. 80% des Kaufpreises ist Gebäudewert, 20% Grundstück.
Beispielrechnung:
- Kaufpreis: 250.000€
- Gebäudewert (80%): 200.000€
- AfA pro Jahr (2%): 4.000€
- Steuerersparnis bei 35% Steuersatz: 1.400€/Jahr = 117€/Monat
Sonder-AfA bei Denkmalschutz
Bei denkmalgeschützten Sanierungen kommt die Denkmal-AfA hinzu (§ 7i EStG):
- → Jahre 1-8: 9% pro Jahr auf den Sanierungsanteil
- → Jahre 9-12: 7% pro Jahr
- → Insgesamt 100% des Sanierungsanteils in 12 Jahren steuerlich abgeschrieben